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Rechtsprechung

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Vorsicht vor Abzock-Seiten im Internet oder unaufgefordert zugesandten Faxen

Mehrere Firmen haben sich darauf spezialisiert, die tägliche Hektik im Büro auszunutzen. Sie verschicken Telefaxe mit Formularen, die für vermeindlich kostenfreie Einträge im Internet nur noch korrigiert oder ergänzt werden sollen. Im Kleingedruckten ist dann aber versteckt, dass Einträge kostenpflichtig sind und saftige Gebühren fällig werden.
Sobald die Formulare beantwoirtet sind, erhalten Sie eine saftige Rechnung. Wenn Sie nicht bezahlen, erhalten Sie martialische Mahnungen. Wenn Sie dann nicht bezahlen, kommt Post von Inkasso Firmen oder vom Anwalt.
Lassen Sie sich nicht zur Zahlung drängen. Die meisten Forderungen sind unbegründet. Auch die von den Firmen zitierten Urteile sind meist veraltet und entsprechen nicht der aktuellen Rechtsprechung. Dies wird von den Firmen einschließlich Ihrer Anwälte verschwiegen.
Die meisten Formulare sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VII ZR 262/11) unwirksam und die Forderung damit unbegründet.  

Wenn auch Sie von diesen Abzockern betroffen sind - wir beraten Sie gerne und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder ob Sie keine Zahlung leisten müssen.

Achtung bei der Mietminderung

Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel oder Fehler der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Tut er das nicht, kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen, er hat möglicherweise Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar fristlos kündigen. Das wichtigste Mieterrecht bei Wohnungsmängel ist aber die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das Recht weniger Miete zu zahlen.
Aber Achtung. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in seiner Entscheidung BGH VIII ZR 138/11 festgestellt, dass dem, der unberechtigt die Miete gemindert hat oder zu viel gemindert hat, gekündigt werden kann. Deshalb vorsicht bei der Mietminderung. Diese kann bei Fehlern schnell zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Bei gravierenden, längerandauernden Mängeln sollte deshalb geprüft werden, ob der Mangel nicht durch ein sogenanntens gerichtliches Beweissicherungsverfahren festgestellt wird. Ggf. muss dann sogar der Prozentsatz der Minderung gerichtlich festgelegt werden.
Wir beraten Sie zu Ihrer Sicherheit gerne über die beste Vorgehensweise.

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